Reform des EU-Designrecht
Die heiße Phase für die schon länger erwartete Überarbeitung des EU-Rechtsrahmens für Designs bzw. Geschmacksmuster hat begonnen. Die Designrichtlinie sowie die Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster wurden vor zwanzig Jahren geschaffen. Die Europäische Kommission hat nun die Entwürfe für eine überarbeitete Richtlinie und Verordnung veröffentlicht.
Die Überarbeitung des Rechtsrahmens soll sicherstellen, dass das Designrecht für das digitale Zeitalter fit gemacht sowie weiter harmonisiert wird. Zudem hat sich die EU vorgenommen, den Eintragungsprozess zu beschleunigen und das Designsystem zugänglicher und damit auch kostengünstiger zu machen. Konkret sieht der Vorschlag folgendes vor:
- Vereinfachung und Straffung des Verfahrens für die EU-weite Eintragung eines Geschmacksmusters
- Harmonisierung der Verfahren und Gewährleistung der Komplementarität mit den nationalen Gestaltungssystemen
- Erlaubnis der Reproduktion von Original-Geschmacksmustern zum Zweck der Reparatur komplexer Produkte („must-match“-Regelung)
Die Reformvorschläge wurden dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Annahme vorgelegt. Nach Annahme der Vorschläge müssen die neuen Bestimmungen der Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Die geänderte Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster tritt stufenweise in Kraft (3 Monate – 18 Monate nach Inkrafttreten).
Weitere Informationen zu den Gesetzesvorschlägen sowie die Entwürfe der neuen Verordnung sowie Richtlinie können hier abgerufen werden.