The Power of Green Branding

05.03.2020

Unternehmen setzen bereits seit Jahren und in den letzten Monaten verstärkt auf das Thema Nachhaltigkeit.  Hierfür werden neue Marken entwickelt, bestehende angepasst oder nach gänzlich neuen Wegen zur rechtlichen Absicherung gesucht. Denkbar ist ein Schutz über Individualmarken, Öko-Label oder die Nutzung von Gewährleistungsmarken.

Das Thema Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Unternehmen haben sich auf diese Veränderungen eingestellt und bieten neue oder modifizierte Produkte an. Besonders häufig kommt die Farbe grün zum Einsatz. Daneben haben auf Nachhaltigkeit hinweisende Begrifflichkeiten ihren Weg in die Markenportfolios gefunden. Doch was verbirgt sich hinter dem sogenannten Green Branding? Wie lassen sich derartige Zeichen absichern? Und wie verhalten sich grüne Marken zu den bereits existierenden Schutzmechanismen?

Unterscheidungskraft bleibt wichtig

Viele mit grünen Marken zusammen hängende Fragen werden über die allgemeinen markenrechtlichen Regeln erfasst. Die Mehrzahl der Zeichen mit grünem Einschlag wird daher auch als Individualmarken angemeldet. Wenig überraschend hat die Anzahl von Markenanmeldungen mit den Zeichenbestandteilen Grün, Öko oder Bio in den vergangenen Jahren sprunghaft zugenommen.

Das größte Hindernis bei der Anmeldung von Individualmarken liegt in der Vermeidung einer Zurückweisung wegen des Fehlens von Unterscheidungskraft. Inzwischen existiert für Unionsmarken sowie deutsche Marken jedoch eine klare Eintragungspraxis. Soweit partiell sprechende Begriffe verwendet werden, liegt die Kunst wie so häufig darin, den Marken entweder eine ausreichende Mehrdeutigkeit zu verleihen oder durch Zeichen- und Bildzusätze die Schwelle zur Unterscheidungskraft zu überwinden.

Alternative: Öko-Label und Öko-Siegel

Neben Individualmarken existieren sog. Öko-Label bzw. Öko-Siegel als autarke Systeme.  Diese haben sich insbesondere im Lebensmittel- und Konsumgüterbereich durchgesetzt. Sie können, müssen aber nicht, als Marken registriert werden. Herstellern bieten sie eine freiwillige Möglichkeit der Zertifizierung durch einen Dritten, zum Beispiel zum Beleg der Einhaltung einer bestimmten Ökobilanz. Öko-Label existieren inzwischen auf der ganzen Welt. Eines der ersten war Der Blaue Engel. Dieser wird seit 1978 an Produkte verliehen, die bestimmten umweltbezogenen Vorgaben genügen. Doch auch in anderen Ländern existieren derartige Siegel, z.B. in Österreich das Umweltzeichen Bäume.

Ursprünglich wurden Öko-Label von Non-Government Organisations (NGOs) eingeführt. Inzwischen haben aber auch Regierungen bzw. staatlichen Stellen die Siegel für sich entdeckt. Sogar auf EU-Ebene gibt es inzwischen derartige Zertifizierungssysteme. So wurde im Jahr 1992 das EU Ecolabel eingeführt. Es wird an Produkte vergeben, die weniger negative Auswirkungen auf die Umwelt haben als vergleichbare Standardprodukte. Ein weiteres Beispiel ist das deutsche Bio-Siegel. Es wurde auf der Basis der Öko-Verordnung (EU 834/2007) eingeführt.

Zunehmend relevant: Gewährleistungsmarke

Neben herkömmlichen Marken und Öko-Labeln spielen seit einiger Zeit auch Gewährleistungsmarken eine Rolle beim Vertrieb nachhaltiger Produkte. Darunter sind Zeichen zu verstehen, die bestimmte Standards bzw. eine besondere Qualität garantieren sollen. Hierzu kann die Verwendung bestimmter Materialien oder auch der Einsatz spezifischer Fertigungsmethoden zählen. Gewährleistungsmarken lassen sich daher am besten als Garantiezeichen einstufen. Anders als klassische Marken werden sie von einer Person oder Gesellschaft angemeldet, welche diese später nicht selbst nutzt. Vielmehr gestattet der Inhaber der Gewährleistungsmarke Dritten die Verwendung des Zeichens unter vorher definierten Voraussetzungen. Gewährleistungsmarken existierten auf nationaler Ebene bereits in einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten, u.a. in Frankreich, Spanien und Schweden. Erst seit dem Jahr 2017 ist die Anmeldung einer Unionsgewährleistungsmarke mit Schutz in allen EU-Mitgliedsstaaten möglich.  Voraussetzung für die Eintragung ist u.a. die Einreichung einer Satzung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Diese regelt die Bedingungen für die Verwendung der Unionsgewährleistungsmarke. Daneben ist seit dem 14. Januar 2019 auch die Anmeldung einer deutschen Gewährleistungsmarke beim DPMA vorgesehen. Auch für die Eintragung einer deutschen Gewährleistungsmarke darf der Markeninhaber die zertifizierten Waren bzw. Dienstleistungen nicht selbst anbieten und muss in einer Markensatzung die Standards hinsichtlich Produkt- und Qualitätseigenschaften sowie die Nutzungsbedingungen transparent offenlegen.